Pressemitteilung v. 12.06.01
Exzessive Betreiberpflege statt Strahlenschutz:
Stellungnahme zum Beschluss der neuen Strahlenschutzverordnung
Zu den wichtigsten Gründen für den Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie gehört
sicher die Erkenntnis, dass radioaktive Strahlen viel gefährlicher sind, als unsere
Eltern zunächst annahmen. Weil jede neue Publikation über weitere Strahlenopfer das
Geschäft bedroht, sorgt die weltweit organisierte Atomlobby dafür, dass neue
wissenschaftliche Ergebnisse dazu möglichst lange ignoriert, dann als
Außenseitermeinung ohne Bedeutung abqualifiziert werden. (Jüngstes Beispiel:
Angriffe der ehemaligen Vorsitzenden der Strahlenschutzkommission gegen
Prof. H. Kuni).
Dann versucht man die Ergebnisse mit undurchsichtigen Methoden herunterzurechnen und
erst sehr viel später finden sich die neuen Erkenntnisse verstümmelt in den Papieren
der bekannten Internationalen Gremien, die für sich in Anspruch nehmen, den Stand
der Wissenschaften zu repräsentieren. Eine Rot-Grüne Regierung hätte die Chance,
diese Verfahrensweise zu demaskieren und die Bürger vor radioaktiven Strahlen,
korrumpierten Elfenbeinturmbewohnern und Politikern zu schützen. Die anstehende
Erarbeitung einer neuen Strahlenschutzverordnung hätte zu klärenden Diskussionen,
zur Entlarvung von Scharlatanen und Karrieristen, zu einem starken Bündnis zwischen
Bürgern, Umweltverbänden, Wissenschaftlern und Politikern zum Schutz von Leben und
Gesundheit vor den Risiken und Schäden aus der Kernenergienutzung führen können.
Diese Chance schwindet mit jeder Pressemeldung aus dem Umweltministerium mehr, in
der die neue Strahlenschutzverordnung als grandioser Erfolg gefeiert wird.
Wie sieht es tatsächlich aus:
Die Grenzwerte für Strahlenarbeiter werden zwar ein wenig, aber nicht dem Stand
unseres heutigen Wissens entsprechend gesenkt - das bedeutet mehr akzeptierte
Atomopfer als bei der alten Strahlenschutzverordnung.
Die Grenzwerte für die Bevölkerung werden kaum merklich an Castortransporte und die bevorstehenden Belastungen durch Atommüll angepasst.
Der besondere Schutz Schwangerer vor Strahlenbelastungen wird drastisch
verschlechtert. Wo bisher eine Belastung des ungeborenen Lebens praktisch
ausgeschlossen werden konnte, mutet man dem Ungeborenen heute fünfmal mehr zu als
die beruflich strahlenexponierten Arbeitnehmer in Deutschland im Mittel an
Strahlenbelastung erhalten. Die Aufhebung des bisher bestehenden Zutrittsverbots von
Schwangeren zu den gefährlichen Strahlenschutz-Kontrollbereichen wird mit
angeblichen Karriereproblemen für die Schwangere begründet - eine unerträgliche
Pervertierung von Strahlenschutz und eine böse Karrikatur der Gleichberechtigung.
Jugendlichen dürfen künftig höhere Strahlenbelastungen zugemutet werden,
obwohl jeder weiß, dass Jugendliche deutlich empfindlicher gegenüber
Strahlenbelastungen sind als Erwachsene.
Es wird ein Zweiklassenstrahlenschutz eingeführt - den besseren in normalen
kerntechnischen Anlagen, den schlechteren bei Strahlenbelastungen aus natürlichen
Quellen. Den lädierten Zellen, die Krebserkrankungen oder Leukämie hervorrufen, ist
es völlig egal, woher die Strahlen stammen.
Es gilt entgegen vielen Versprechen im Bereich der WISMUT - des früheren
Uranabbaugebietes im Süden der DDR - auch in der neuen Strahlenschutzverordnung das
Strahlenschutzrecht der DDR weiter. Damit wird auf Kosten der Bürger dieser Region
die menschenverachtende Atompolitik der Russen und "der Partei" 11 Jahre nach
der Einheit fortgesetzt. Das ist umso peinlicher, als die WISMUT heute ein
Staatsbetrieb ist. Was will man von einem Kernkraftwerksbetreiber verlangen, wenn
der Staat aus finanziellen Erwägungen in seinen eigenen Unternehmen den
Strahlenschutz reduziert, wo immer es nur möglich ist ?
Der mit oder ohne Atomkonsens anstehende Abriß ausgedienter Kernkraftwerke und
kerntechnischer Anlagen führt zu hunderttausenden von Tonnen Atommüll. Solche Mengen
in geordneten Endlagern für radioaktive Abfälle unterzubringen, würde den
finanziellen SuperGAU für die Betreiber bedeuten. Deshalb gibt es in der neuen
Strahlenschutzverordnung gewaltige Hintertüren, durch die man Atommüll außerhalb
jeder Überwachung unbemerkt in die Umwelt befördern kann. Unter den Stichworten
"Freigrenzen" und "uneingeschränkte Freigabe" wurde sehr trickreich
geregelt, dass die Betreiber tatsächlich Radioaktivitätsmengen in unbegrenzter Höhe
einfach so loswerden können. Die betreiberfreundlichen Regelungen in diesem Bereich
werden unweigerlich zu einem Atommülltourismus besonderer Art führen - aus all jenen
Nachbarländern, die strengere Regeln haben, wird sich ein gewaltiger Strom von
Atommüll nach Deutschland bewegen, der in Deutschland nach der neuen
Strahlenschutzverordnung nicht als Atommüll gilt. Die Folge wird eine schrittweise
Verschmierung des gesamten Landes mit Atommüll sein, mit dem wir auf Straßen, in
Baumaterial, Babynahrung, Trinkwasser und Zahnspangen zu rechnen haben.
Es steht
außer Frage, dass dieses preiswerte Verfahren zu erheblichen Gesundheitsschäden und
Todesfällen führen wird. Allerdings hätte niemand eine Chance, die Ursache seiner
Erkrankung nachzuweisen oder gar eine Entschädigung zu bekommen. Niemand wird die
Herkunft des Atommülls feststellen - eben weil er nicht beaufsichtigt und
registriert wird. Es wird auch kaum noch eine unbelastete Vergleichsbevölkerung zu
finden sein, die man für eine epidemiologische Untersuchung der zunehmenden
Erkrankungen brauchte. In diesem Punkt verstößt die Strahlenschutzverordnung
justiziabel gegen die entsprechende EURATOM-Richtlinie.
In der Verantwortung eines grünen Umweltministers haben wir die schlechteste
Strahlenschutzverordnung in der Geschichte der Kernenergienutzung in Deutschland
bekommen.
Leider unverändert aktuell:
Die Stellungnahmen der Gesellschaft für Strahlenschutz zur neuen StrlSchV
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