Gesellschaft für

Strahlenschutz

e.V.


 

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Pressemitteilung v. 12.06.01

Exzessive Betreiberpflege statt Strahlenschutz:
Stellungnahme zum Beschluss der neuen Strahlenschutzverordnung

Zu den wichtigsten Gründen für den Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie gehört sicher die Erkenntnis, dass radioaktive Strahlen viel gefährlicher sind, als unsere Eltern zunächst annahmen. Weil jede neue Publikation über weitere Strahlenopfer das Geschäft bedroht, sorgt die weltweit organisierte Atomlobby dafür, dass neue wissenschaftliche Ergebnisse dazu möglichst lange ignoriert, dann als Außenseitermeinung ohne Bedeutung abqualifiziert werden. (Jüngstes Beispiel: Angriffe der ehemaligen Vorsitzenden der Strahlenschutzkommission gegen Prof. H. Kuni). Dann versucht man die Ergebnisse mit undurchsichtigen Methoden herunterzurechnen und erst sehr viel später finden sich die neuen Erkenntnisse verstümmelt in den Papieren der bekannten Internationalen Gremien, die für sich in Anspruch nehmen, den Stand der Wissenschaften zu repräsentieren. Eine Rot-Grüne Regierung hätte die Chance, diese Verfahrensweise zu demaskieren und die Bürger vor radioaktiven Strahlen, korrumpierten Elfenbeinturmbewohnern und Politikern zu schützen. Die anstehende Erarbeitung einer neuen Strahlenschutzverordnung hätte zu klärenden Diskussionen, zur Entlarvung von Scharlatanen und Karrieristen, zu einem starken Bündnis zwischen Bürgern, Umweltverbänden, Wissenschaftlern und Politikern zum Schutz von Leben und Gesundheit vor den Risiken und Schäden aus der Kernenergienutzung führen können. Diese Chance schwindet mit jeder Pressemeldung aus dem Umweltministerium mehr, in der die neue Strahlenschutzverordnung als grandioser Erfolg gefeiert wird. Wie sieht es tatsächlich aus:

Die Grenzwerte für Strahlenarbeiter werden zwar ein wenig, aber nicht dem Stand unseres heutigen Wissens entsprechend gesenkt - das bedeutet mehr akzeptierte Atomopfer als bei der alten Strahlenschutzverordnung.

Die Grenzwerte für die Bevölkerung werden kaum merklich an Castortransporte und die bevorstehenden Belastungen durch Atommüll angepasst.

Der besondere Schutz Schwangerer vor Strahlenbelastungen wird drastisch verschlechtert. Wo bisher eine Belastung des ungeborenen Lebens praktisch ausgeschlossen werden konnte, mutet man dem Ungeborenen heute fünfmal mehr zu als die beruflich strahlenexponierten Arbeitnehmer in Deutschland im Mittel an Strahlenbelastung erhalten. Die Aufhebung des bisher bestehenden Zutrittsverbots von Schwangeren zu den gefährlichen Strahlenschutz-Kontrollbereichen wird mit angeblichen Karriereproblemen für die Schwangere begründet - eine unerträgliche Pervertierung von Strahlenschutz und eine böse Karrikatur der Gleichberechtigung.

Jugendlichen dürfen künftig höhere Strahlenbelastungen zugemutet werden, obwohl jeder weiß, dass Jugendliche deutlich empfindlicher gegenüber Strahlenbelastungen sind als Erwachsene.

Es wird ein Zweiklassenstrahlenschutz eingeführt - den besseren in normalen kerntechnischen Anlagen, den schlechteren bei Strahlenbelastungen aus natürlichen Quellen. Den lädierten Zellen, die Krebserkrankungen oder Leukämie hervorrufen, ist es völlig egal, woher die Strahlen stammen.

Es gilt entgegen vielen Versprechen im Bereich der WISMUT - des früheren Uranabbaugebietes im Süden der DDR - auch in der neuen Strahlenschutzverordnung das Strahlenschutzrecht der DDR weiter. Damit wird auf Kosten der Bürger dieser Region die menschenverachtende Atompolitik der Russen und "der Partei" 11 Jahre nach der Einheit fortgesetzt. Das ist umso peinlicher, als die WISMUT heute ein Staatsbetrieb ist. Was will man von einem Kernkraftwerksbetreiber verlangen, wenn der Staat aus finanziellen Erwägungen in seinen eigenen Unternehmen den Strahlenschutz reduziert, wo immer es nur möglich ist ?

Der mit oder ohne Atomkonsens anstehende Abriß ausgedienter Kernkraftwerke und kerntechnischer Anlagen führt zu hunderttausenden von Tonnen Atommüll. Solche Mengen in geordneten Endlagern für radioaktive Abfälle unterzubringen, würde den finanziellen SuperGAU für die Betreiber bedeuten. Deshalb gibt es in der neuen Strahlenschutzverordnung gewaltige Hintertüren, durch die man Atommüll außerhalb jeder Überwachung unbemerkt in die Umwelt befördern kann. Unter den Stichworten "Freigrenzen" und "uneingeschränkte Freigabe" wurde sehr trickreich geregelt, dass die Betreiber tatsächlich Radioaktivitätsmengen in unbegrenzter Höhe einfach so loswerden können. Die betreiberfreundlichen Regelungen in diesem Bereich werden unweigerlich zu einem Atommülltourismus besonderer Art führen - aus all jenen Nachbarländern, die strengere Regeln haben, wird sich ein gewaltiger Strom von Atommüll nach Deutschland bewegen, der in Deutschland nach der neuen Strahlenschutzverordnung nicht als Atommüll gilt. Die Folge wird eine schrittweise Verschmierung des gesamten Landes mit Atommüll sein, mit dem wir auf Straßen, in Baumaterial, Babynahrung, Trinkwasser und Zahnspangen zu rechnen haben.

Es steht außer Frage, dass dieses preiswerte Verfahren zu erheblichen Gesundheitsschäden und Todesfällen führen wird. Allerdings hätte niemand eine Chance, die Ursache seiner Erkrankung nachzuweisen oder gar eine Entschädigung zu bekommen. Niemand wird die Herkunft des Atommülls feststellen - eben weil er nicht beaufsichtigt und registriert wird. Es wird auch kaum noch eine unbelastete Vergleichsbevölkerung zu finden sein, die man für eine epidemiologische Untersuchung der zunehmenden Erkrankungen brauchte. In diesem Punkt verstößt die Strahlenschutzverordnung justiziabel gegen die entsprechende EURATOM-Richtlinie.

In der Verantwortung eines grünen Umweltministers haben wir die schlechteste Strahlenschutzverordnung in der Geschichte der Kernenergienutzung in Deutschland bekommen.

Leider unverändert aktuell: Die Stellungnahmen der Gesellschaft für Strahlenschutz zur neuen StrlSchV

Sebastian Pflugbeil DSc

Präsident der Gesellschaft für Strahlenschutz

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http://www.gfstrahlenschutz.de/pm010612.htm
Stand: 12.06.2001
Verantwortlich:
Prof. Kuni, horst@kuni.org

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