Pressemitteilung v. 17.05.01
Umweltschützer und Strahlenschutzfachleute:
Bundesländer wollen schlechte Strahlenschutz-Novelle weiter verwässern
Gemeinsam wenden sich die Gesellschaft für Strahlenschutz, der IPPNW,
das Otto-Hug-Strahleninstitut und die Umweltschutzverbände Bund für Umwelt und
Naturschutz Deutschland (BUND) und Robin Wood gegen eine weitere
Verwässerung des ohnehin schon ungenügenden Entwurfs zur Novelle der
Strahlenschutzverordnung. Die Verbände und Institute appellieren
stattdessen an den Bundesrat und die Wirtschafts- und Umweltminister der
Länder, die jetzige Novelle zu Gunsten schärferer Regelungen und eines
wirksamen Strahlenschutzes zurückzuziehen. Die Novelle und die von einigen
Bundesländern eingebrachten Verwässerungswünsche seien vollkommen
inakzeptabel und würden so etwas wie Strahlenschutz nur vortäuschen.
Renate Backhaus, atompolitische Sprecherin des BUND-Bundesvorstandes:
"Der Entwurf der Strahlenschutzverordnung bestätigt die Zweifel vieler
Bürger und Experten an der Ernsthaftigkeit des von der rot-grünen
Bundesregierung angekündigten Atomausstiegs. Entgegen allen Versprechen
und öffentlichen Äußerungen des Bundesumweltministers wird im vorliegenden
Entwurf der Strahlenschutzverordnung das Schutzniveau der beruflich
strahlenbelasteten Arbeitnehmer und der Bevölkerung in wesentlichen
Punkten verschlechtert. Mit der Freigaberegelung wird es der Atomindustrie
möglich, den größten Teil des Atommülls, der beim Abriss der
Atomkraftwerke in den kommenden Jahrzehnten anfällt, auf normalen
Deponien, in Baumaterial, im Straßenbelag oder im Metallrecycling
unterzubringen. Wenn man bedenkt, dass dann sogar Zahnspangen aus solch
radioaktivem Abfall hergestellt werden könnten, wird so eine schleichende
radioaktive Kontamination von Teilen der Bevölkerung bedenkenlos in Kauf
genommen. Wir sind nicht bereit, zu akzeptieren, dass die Atomindustrie
nach massiven Subventionen bei der Entwicklung der Atomenergienutzung und
beim Betrieb der Atomkraftwerke nun auch noch durch gelockerte
Strahlenschutzregeln in der Phase der Stilllegung und des Abrisses ihrer
Anlagen und der Endlagerung des Atommülls massiv entlastet wird - und das
auf Kosten der Gesundheit vieler Generationen."
Wolfgang Köhnlein, Strahlenbiologe an der Universität Münster: "Noch
immer werden die Folgen auch niedriger Strahlung stark unterschätzt. Die
wissenschaftlichen Erkenntnisse der vergangenen 20 Jahre haben eindeutig
gezeigt, dass das Strahlenrisiko mindestens um den Faktor 10 höher ist als
bislang angenommen. So wurde beispielsweise eine Neubewertung der
statistischen Daten der Atombombenopfer von Hiroshima und Nagasaki - die
nachweist, dass die schädigende Wirkung ionisierender Strahlung bislang
weit unterschätzt wurde - ungenügend in den Entwurf der Novelle
einbezogen. Wenn man den Schutz der Bevölkerung vor radioaktiver Strahlung
als Maßstab nimmt, muss dieser Entwurf zurückgezogen und umfassend
nachgebessert werden. Dass einzelne Länder im Bundesrat statt dessen
allerdings sogar noch eine weitere Aufweichung vorschlagen, spricht gegen
jedes Schutzinteresse."
Sebastian Pflugbeil, Präsident der Gesellschaft für Strahlenschutz:
"Die Informationen, die uns aus den Bundesrats-Ausschüssen erreichen, sind
erschreckend. So schlagen beispielsweise die Bundesländer
Nordrhein-Westfalen und Bayern vor, in der Novelle die
Organdosisgrenzwerte komplett zu streichen. Eine solche Streichung wäre
keine formale Nebensächlichkeit, sondern würde eine drastische
Verschlechterung des Strahlenschutzniveaus zur Folge haben. Wenn man
diesen Wünschen folgt, wären beispielsweise anstelle der bisherigen
Organdosis von 150 Millisievert für die Knochenoberfläche künftig bis zu
2000 Millisievert pro Jahr zulässig. Dadurch wird das Risiko, durch
radioaktive Strahlung zu erkranken oder zu sterben sowohl für beruflich
strahlenexponierte Arbeitnehmer als auch für die Bevölkerung deutlich
erhöht."
Ellis Huber, Vorstandmitglied des IPPNW: "Bisher wurde schwangeren
Frauen untersagt, in Kontrollbereichen zu arbeiten. Damit wurde faktisch
ausgeschlossen, dass sie und das ungeborene Leben einer zusätzlichen
Strahlenbelastung ausgesetzt werden. Dies hatte einen guten Grund, denn
das ungeborene Leben reagiert besonders empfindlich auf
Strahlenbelastungen. So ist beispielsweise bekannt, dass fetale
Schilddrüsen auf die Belastung mit radioaktivem Jod bis zu 200mal
empfindlicher reagieren als die Schilddrüsen der Mütter. Es ist daher
absolut unverantwortlich, dass die vorgelegte Novelle es nun sogar
ausdrücklich zulässt, dass schwangere Frauen auch im Kontrollbereich
arbeiten können, wo Strahlendosen von 6000 Millisievert pro Jahr
verursacht werden können. Theoretisch kann das ungeborene Kind so bereits
nach 20 Minuten den Grenzwert von 1 Millisievert pro Jahr erreichen.
Kinder dürfen dann vor ihrer Geburt künftig einer Strahlenbelastung
ausgesetzt werden, die nach der bisherigen Strahlenschutzverordnung
verboten war."
|