Gesellschaft für |
Strahlenschutz |
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Grenzwerte für den Umgang mit Radioaktivität und Strahlung werden in komplizierten Verfahren festgelegt. Dabei bedeuten Grenzwerte nicht, daß bei deren Ausschöpfen keine Gefährdung besteht, sondern vielmehr, daß die Schadenserwartung auf ein Maß reduziert wird, das angeblich gesellschaftlich akzeptiert und damit zumutbar ist. Wie jede Technologie birgt auch die Nukleartechnik ihre Risiken und Gefahren selbst im Normalbetrieb und bei Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte.
Wenn die Grenzwerte für Oberflächen-Kontamination, wie jetzt bekannt wird, in einigen Fällen um das Dreitausendfache überschritten werden, ist dies keine leicht zu nehmende Unregelmäßigkeit, zumal diese Tatsache den Betreibern seit etwa zehn Jahren bekannt ist.
Es ist schwer vorstellbar, wie bei dem angeblich so gut funktionierenden System der Kontrollen und Überwachungen solche Grenzwertüberschreitungen dem zuständigen Bundesumweltministerium (BMU) solange unbekannt geblieben sein sollen. Die wiederholten Erklärungen aus dem BMU, durch die zusätzlichen Kontaminationen seien für die Bevölkerung keine Schädigung entstanden, sind wissenschaftlich nicht haltbar. Diese Erklärungen sollen nur der Beruhigung der Bevölkerung und der Betroffenen sowie der politischen Schadensbegrenzung dienen .
Die seit langem bestehende Skepsis und das Mißtrauen weiter Bevölkerungsschichten in diese Technologie hat sich durch die nun bekannt gewordene radioaktive Kontamination an Castorbehältern erneut bestätigt. Daß es nicht möglich war, trotz großen technischen Aufwands und hoher Kosten derartige Kontaminationen zu vermeiden, zeigt deutlich, wie schwer es ist, die Radioaktivität des nuklearen Abfalls von der Umwelt sicher und vollständig abzuschließen.
Die Ereignisse zeigen, daß eine wirksame Kontrolle der Atomindustrie
und der von ihr verursachten Gefahren in Deutschland nicht existiert.
Das alleine ist angesichts des Gefährdungspotentials selbst
niedrig dosierter Radioaktivität der eigentliche Skandal.
Die Gesellschaft für Strahlenschutz bleibt bei ihrer Auffassung,
daß Castortransporte für das Begleitpersonal und die
Bevölkerung eine zusätzliche Strahlenbelastung darstellen
und fordert eine Einstellung dieser Transporte.
Münster, den 23. Mai 1998
Präsident der Gesellschaft für Strahlenschutz
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| http://www.gfstrahlenschutz.de/gssp2305.htm Stand: 15.02.1999 Verantwortlich: Prof. Kuni, horst@kuni.org | Zur Startseite Prof. Kuni |