Pressemitteilung v. 16.07.98
Äußerungen wider besseres Wissen?
Äußern sich Frau Ministerin Angela Merkel, eine studierte
Physikerin, und der Vorsitzende der sie beratenden Strahlenschutzkommission,
Professor Reiners, ein Nuklearmediziner, wider besseres Wissen?
Erstens, in einem Interview mit dem InfoRadio BerlinBrandenburg
am 11. Juli erklärte die Ministerin, es gebe keinen
Anlaß, auch den Transport von schwach und mittelradioaktivem
Material zu untersagen. "Es kann ja nicht sein, daß
wir zum Schluß keine einzige Röntgenaufnahme mehr in
Deutschland transportieren können." Glaubt sie wirklich,
daß bei der Röntgendiagnostik radioaktives Material
entsteht?
Zweitens, in der ARDTagesschau am 13. Juli erklärte
die Ministerin, gleichlautend mit den Äußerungen, die
Professor Reiners am Vortage den Medien gegenüber gemacht
hat. Die Grenzwerte im Strahlenschutz werden alle 2 bis 3 Jahre
den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen angepaßt.
Das ist nachweislich falsch.
Richtig ist: Schon die Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission
(ICRP) werden mit zum Teil Jahrzehnte Verspätung übernommen
und entsprechen selbst nicht dem Stand der Wissenschaft.
Der geltende Grenzwert (30 mrem bzw. 0,3 mSv pro Jahr)
für die maximal zulässige Belastung der Bevölkerung
durch die Abluft beim Betrieb von Atomanlagen geht zurück
auf eine Empfehlung der Deutschen Atomkommission (Vorgängerin
der Strahlenschutzkommission) aus dem Jahre 1969. Der Wert wurde
im Jahre 1976 in der Strahlenschutzverordnung festgeschrieben
und 1989 unverändert in die novellierte Verordnung übernommen.
Die Deutsche Atomkommission berief sich 1969 auf die "genetische
Dosis", die 1958 erstmals von der ICRP zum Schutz der Keimdrüsen
empfohlen wurde. Es ging der ICRP damals nicht um den Schutz der
jetzt lebenden Bevölkerung, sondern allein darum, die Zahl
zusätzlicher Erbkrankheiten in späteren Generationen
ohne die Atomindustrie zu behindern gering zu halten.
Zur damaligen Zeit war noch nicht bekannt, daß auch bei
den relativ gering Strahlenbelasteten unter den Überlebenden
von Hiroshima Krebs gehäuft auftritt.
Drittens, die Ministerin erklärte, "80% der Bevölkerung
Deutschlands müßten evakuiert werden", wenn der
Grenzwert des Strahlenschutzes (30 mrem bzw. 0,3 mSv
pro Jahr) um das Zehnfache gesenkt würde, "weil diese
Dosis weit unter den Strahlenwerten liege, die durch natürliche
Quellen entstünden". Sie verwechselt offensichtlich
Grenzwerte für den Normalbetrieb eines AKW mit den Rahmenrichtlinien
für den Katastrophenschutz. Bei einem SuperGAU darf
eine Evakuierung der Bevölkerung nur dann eingeleitet werden,
wenn die zu erwartende Dosis in 7 Tagen den Wert von 30.000 mrem
bzw. 300 mSv übersteigt. Die unausweichliche natürliche
Radioaktivität (100 200 mrem bzw. 1 2 mSv
pro Jahr) unterliegt nicht den Grenzwerten des Strahlenschutzes.
Sie ist jedoch nicht harmlos, sondern ist mit verantwortlich dafür,
daß Krebs und Erbkrankheiten entstehen. Jede Erhöhung
der Strahlenbelastung der Gesamtbevölkerung führt unweigerlich
zu vermehrten Krebsfällen. Es muß deshalb Ziel des
Strahlenschutzes sein, jede unnötige durch den Menschen hervorgerufene
Belastung mit Radioaktivität so gering wie möglich zu
halten.
Münster, den 16. Juli 1998
Prof. Dr. Wolfgang Köhnlein
Präsident der Gesellschaft für Strahlenschutz
Prof. Dr. med. Horst Kuni,
Marburg
Prof. Dr. med. Edmund Lengfelder,
München
Prof. Dr. Inge Schmitz-Feuerhake, Bremen
Prof. Dr. med. Roland Scholz, München
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