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Pressemitteilung v. 16.07.98
Äußerungen wider besseres Wissen?

Äußern sich Frau Ministerin Angela Merkel, eine studierte Physikerin, und der Vorsitzende der sie beratenden Strahlenschutzkommission, Professor Reiners, ein Nuklearmediziner, wider besseres Wissen?

Erstens, in einem Interview mit dem Info­Radio Berlin­Brandenburg am 11. Juli erklärte die Ministerin, es gebe keinen Anlaß, auch den Transport von schwach­ und mittelradioaktivem Material zu untersagen. "Es kann ja nicht sein, daß wir zum Schluß keine einzige Röntgenaufnahme mehr in Deutschland transportieren können." Glaubt sie wirklich, daß bei der Röntgendiagnostik radioaktives Material entsteht?

Zweitens, in der ARD­Tagesschau am 13. Juli erklärte die Ministerin, gleichlautend mit den Äußerungen, die Professor Reiners am Vortage den Medien gegenüber gemacht hat. Die Grenzwerte im Strahlenschutz werden alle 2 bis 3 Jahre den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen angepaßt. Das ist nachweislich falsch.

Richtig ist: Schon die Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) werden mit zum Teil Jahrzehnte Verspätung übernommen und entsprechen selbst nicht dem Stand der Wissenschaft.

Der geltende Grenzwert (30 mrem bzw. 0,3 mSv pro Jahr) für die maximal zulässige Belastung der Bevölkerung durch die Abluft beim Betrieb von Atomanlagen geht zurück auf eine Empfehlung der Deutschen Atomkommission (Vorgängerin der Strahlenschutzkommission) aus dem Jahre 1969. Der Wert wurde im Jahre 1976 in der Strahlenschutzverordnung festgeschrieben und 1989 unverändert in die novellierte Verordnung übernommen. Die Deutsche Atomkommission berief sich 1969 auf die "genetische Dosis", die 1958 erstmals von der ICRP zum Schutz der Keimdrüsen empfohlen wurde. Es ging der ICRP damals nicht um den Schutz der jetzt lebenden Bevölkerung, sondern allein darum, die Zahl zusätzlicher Erbkrankheiten in späteren Generationen ­ ohne die Atomindustrie zu behindern ­ gering zu halten. Zur damaligen Zeit war noch nicht bekannt, daß auch bei den relativ gering Strahlenbelasteten unter den Überlebenden von Hiroshima Krebs gehäuft auftritt.

Drittens, die Ministerin erklärte, "80% der Bevölkerung Deutschlands müßten evakuiert werden", wenn der Grenzwert des Strahlenschutzes (30 mrem bzw. 0,3 mSv pro Jahr) um das Zehnfache gesenkt würde, "weil diese Dosis weit unter den Strahlenwerten liege, die durch natürliche Quellen entstünden". Sie verwechselt offensichtlich Grenzwerte für den Normalbetrieb eines AKW mit den Rahmenrichtlinien für den Katastrophenschutz. Bei einem Super­GAU darf eine Evakuierung der Bevölkerung nur dann eingeleitet werden, wenn die zu erwartende Dosis in 7  Tagen den Wert von 30.000 mrem bzw. 300 mSv übersteigt. Die unausweichliche natürliche Radioaktivität (100 ­ 200 mrem bzw. 1 ­ 2 mSv pro Jahr) unterliegt nicht den Grenzwerten des Strahlenschutzes. Sie ist jedoch nicht harmlos, sondern ist mit verantwortlich dafür, daß Krebs­ und Erbkrankheiten entstehen. Jede Erhöhung der Strahlenbelastung der Gesamtbevölkerung führt unweigerlich zu vermehrten Krebsfällen. Es muß deshalb Ziel des Strahlenschutzes sein, jede unnötige durch den Menschen hervorgerufene Belastung mit Radioaktivität so gering wie möglich zu halten.

Münster, den 16. Juli 1998

Prof. Dr. Wolfgang Köhnlein

Präsident der Gesellschaft für Strahlenschutz

Prof. Dr. med. Horst Kuni, Marburg

Prof. Dr. med. Edmund Lengfelder, München

Prof. Dr. Inge Schmitz-Feuerhake, Bremen

Prof. Dr. med. Roland Scholz, München

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http://www.gfstrahlenschutz.de/gssp1607.htm
Stand: 16.07.1998
Verantwortlich:
Prof. Kuni