Gesellschaft für

Strahlenschutz

e.V.


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Pressemitteilung v. 13.07.98
Grenzwerte der Strahlenschutzverordnung entsprechen nicht dem Stand der Wissenschaft

Die Gesellschaft für Strahlenschutz e.V. widerspricht den Verharmlosungen der Gesundheitsfolgen durch kontaminierte Transportbehälter für abgebrannte Brennelemente durch das Bundesamt für Strahlenschutz und die Strahlenschutzkommission. Die Behauptung, daß zu keiner Zeit Gefahren für Beschäftigte oder die Bevölkerung durch die Aufnahme radioaktiver Partikel mit der Atemluft oder über Ingestion vorhanden waren, hält sie für unverantwortlich. Sie fordert darüber hinaus eine Verbesserung des Gesundheitsschutzes in der Strahlenschutzgesetzgebung.

Ausgangspunkt der Kritik ist die Tatsache, daß die Dosisgrenzwerte für die Bevölkerung und für beruflich Strahlenexponierte in Deutschland wie auch international auf weitgehend falschen Annahmen beruhen. Grundlage für ihre Festlegung war im wesentlichen der Erkenntnisstand der 50er Jahre zur Wirkung ionisierender Strahlung auf den Menschen. Damals war die Tatsache, daß auch niedrige Strahlenbelastungen, wie sie z.B. infolge des Betriebes von Atomanlagen in der Bevölkerung verursacht werden, real und konkret Krebs erzeugen können, noch weitgehend unbekannt. Noch die Empfehlung Nr. 26 der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) aus dem Jahre 1977, auf der die derzeit gültige deutsche Strahlenschutzgesetzgebung beruht, berücksichtigt in erster Linie nur die frühen wissenschaftlichen Erkenntnisse.

Neuere Ergebnisse zu den Wirkungen ionisierender Strahlung auf den Menschen, z.B. aus Hiroshima und Nagasaki, den oberirdischen Atombombentests der 50er und 60er Jahre, der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl - insbesondere aber auch die Befunde an Beschäftigten in der Nuklearindustrie, die erhöhte Krebsraten innerhalb der zulässigen Grenzwerte nachweisen - sind nie in die Gesetzgebung eingearbeitet worden. Daher werden auch wissenschaftlich gesicherte internationale Erkenntnisse über die Gefahren durch Niedrigstrahlung in der Umgebung von Atomanlagen seitens des Bundesamtes für Strahlenschutz und der Strahlenschutzkommission systematisch heruntergespielt.

Nach eigenen Aussagen besteht das Ziel der ICRP bei der Aufstellung von Empfehlungen zum Strahlenschutz und zu Grenzwerten darin, die Gefahren gegen den zu erwartenden Nutzen aus der Strahlenanwendung abzuwägen. Aufgabe eines wissenschaftlichen Strahlenschutzgremiums sollte nach Ansicht der Gesellschaft für Strahlenschutz e.V. jedoch lediglich sein, die Strahlengefahren auf Basis des Standes der Wissenschaft, d.h. unter Berücksichtigung sämtlicher wissenschaftlicher Erkenntnisse, zu bestimmen und sich nur dem Gesundheitsschutz zu widmen. Sie sieht es nicht als Aufgabe eines wissenschaftlichen Gremiums an, bestimmte Technologien oder Techniken, von denen eine Gefahr für Bevölkerung und Beschäftigte ausgeht, zu legitimieren und durchzusetzen und damit bestimmten Interessengruppen wirtschaftliche oder sonstige Vorteile zu verschaffen.

Vor dem Hintergrund der verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Wirkung ionisierender Strahlung auf den Menschen fordert die Gesellschaft für Strahlenschutz e.V. eine grundlegende Überarbeitung der geltenden Strahlenschutzgesetzgebung und der existierenden Grenzwerte unter Berücksichtigung des Standes der Wissenschaft. Ob nach einer Neubewertung des Strahlenrisikos die Anwendung der Kerntechnik noch verantwortbar ist, muß in der Bevölkerung diskutiert werden.

Münster, den 13. Juli 1998

Prof. Dr. Wolfgang Köhnlein

Präsident der Gesellschaft für Strahlenschutz

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http://www.gfstrahlenschutz.de/gssp2305.htm
Stand: 15.02.1999
Verantwortlich: Prof. Kuni, horst@kuni.org
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