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Die Gesellschaft für Strahlenschutz e.V. (GSS) hat am 6. August 1998, dem Jahrestag des Atombombenabwurfs auf Hiroshima, die Detmolder Leitlinien zum Strahlenschutz in Bonn veröffentlicht. Darin fordert die GSS die Durchsetzung des Minimierungsgebots im Strahlenschutz, eine Begrenzung der Kollektivdosis und eine schnellere Anpassung des Strahlenschutzrechts an den Stand der Wissenschaft. Damit verbunden ist eine drastische Senkung der Dosisgrenzwerte sowohl für den beruflichen Umgang als auch für die zulässige Strahlenbelastung der Allgemeinbevölkerung. Neben der GSS tragen auch der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) und die Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW) das siebenseitige Grundsatzpapier mit. Sie fordern als weitere Konsequenz der Strahlenschutzleitlinien den sofortigen Ausstieg aus der Atomenergie-Nutzung.
In dem vom Präsidenten der Gesellschaft für Strahlenschutz,
Professor Dr. rer. nat. Wolfgang Köhnlein, Münster,
unterzeichneten Papier wird der amtliche Strahlenschutz als unzureichend
gerügt. Die heute gültige Strahlenschutzgesetzgebung
sei mit dem Stand der Wissenschaft zu den gesundheitlichen Auswirkungen
ionisierender Strahlung nicht vereinbar und könne den erforderlichen
Schutz nicht gewährleisten. Das Ziel der Strahlenschutzgesetzgebung
müsse vorrangig der Schutz von Leben und Gesundheit sein.
Es dürften nicht untragbare Kompromisse eingegangen werden,
nur um den kostengünstigen Betrieb kerntechnischer Anlagen
zu ermöglichen, heißt es in dem Text. Dieser ist vollständig
in der am 6. August erschienenen Ausgabe des Berliner Fachinformationsdienstes
Strahlentelex dokumentiert.
Speziell gefordert wird unter anderem, daß betriebliche oder wirtschaftliche Faktoren beim Strahlenschutz keine Rolle spielen dürfen. Verletzungen des Minimierungsgebots seien auch straf- und ordnungsrechtlich zu behandeln. Kritisiert wird, daß die Mitglieder der Strahlenschutzkommission der Bundesregierung sich nicht auf einem aktuellen Wissensstand bewegten. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse über Strahlenfolgen müßten künftig in Abständen von wenigstens 2 bis 3 Jahren in die Strahlenschutzgesetzgebung Eingang finden. Die bisherige Praxis der Selektion von Gutachtern durch den Bundesumweltminister, die durch Wirtschaftsinteressen geprägt sei, müsse deshalb geändert werden. Die Auswahl unabhängiger Fachleute für derartige Aufgaben müsse im Dienste der potentiell Betroffenen erfolgen. Umweltverbände und Gewerkschaften seien daher bei der Auswahl zu beteiligen.
Bei einer Neufestlegung von Grenzwerten müsse es nicht nur um eine angemessene Berücksichtigung der Revisionen aus Hiroshima und Nagasaki gehen, sondern um eine grundsätzliche Neubewertung des Strahlenrisikos, heißt es weiter in den Leitlinien zum Strahlenschutz. An Stelle des alten Äquivalentdosiskonzeptes müsse zwischen verschiedenen Arten der Strahlenbelastung unterschieden werden. Mit der normativen Einführung der Äquivalentdosis sei der untaugliche Versuch unternommen worden, alle Strahlenarten miteinander vergleichbar zu machen. Die Dosis stelle dabei unabhängig von der Art der Erzeugung ein Maß für die Schadensrate dar. In der Bewertung der biologischen Wirksamkeit werden Beta-, Gamma- und Röntgenstrahlung bisher gleichgesetzt. Das gehe jedoch an der strahlenbiologischen Wirklichkeit vorbei. Je nach Effekt, Strahlenart und Energie könne sich die relative biologische Wirksamkeit von locker ionisierender Strahlung bis zu einem Faktor 5 unterscheiden. Professor Dr. med. Horst Kuni erklärt, daß Neutronenstrahlung sogar mit dem Wichtungsfaktor 75, statt wie bisher mit dem Faktor 10, bewertet werden muß.
Die Kollektivdosis als Maß für die zu erwartende Anzahl
von Erkrankungen und Todesfällen müsse streng begrenzt
werden, wird weiter gefordert. Betreiber von Anlagen, die radioaktive
Stoffe emittieren, genügten derzeit bereits den gesetzlichen
Anforderungen, wenn sie die Stoffe durch einen hohen Schornstein
verdünnt in die Umwelt einbringen. In dem heute gültigen
Regelwerk sei nur die Einhaltung von je 0,3 Millisievert durch
Abluft und Abwasser pro Person und Jahr gefordert, wie viele Schäden
insgesamt durch die Emissionen gesetzt werden, bleibe dagegen
völlig außer acht. Das müsse geändert werden,
fordern die Gesellschaft für Strahlenschutz und die Umweltverbände.
Präsident der Gesellschaft für Strahlenschutz
Die Detmolder Leitlinien zum Strahlenschutz können als Sonderdruck bei der Geschäftsstelle und beim Schatzmeister angefordert werden. Abgedruckt sind sie außerdem im Bericht Nr. 19-20 der Berichte des Otto Hug Strahleninstitutes.
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| http://www.gfstrahlenschutz.de/gssp0608.htm Stand: 15.02.1999 Verantwortlich: Prof. Kuni, horst@kuni.org | Zur Startseite Prof. Kuni |