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s. auch: Pressemitteilung v. 23.05.98 zum CASTOR - Skandal s. auch: Gesundheitsgefährdung durch kontaminierte CASTOR - Behälter s. auch: Im eigenen Netz verfangen
Zur Kontamination der CASTOR-Transporte

Atommülltransporte und Ganzkörpermessungen

Der Vorsitzende der deutschen Strahlenschutzkommission (Beraterin der Bundesumweltministerin), Prof. Reiners aus Würzburg, hat unlängst verkündet, daß durch die verseuchten Oberflächen der Transportbehälter keinerlei Gesundheitsfolgen zu befürchten seien. Und wem diese Aussage nicht genüge, der könne sich in seinem Institut durch eine Untersuchung im Ganzkörperzähler selbst davon überzeugen. Ob jedoch Menschen durch die Atommülltransporte geschädigt oder auch nur radioaktiv verseucht worden sind, läßt sich durch Ganzkörpermessungen, wie sie Herr Reiners anbietet, überhaupt nicht ausschließen.

Strenge Grenzwerte für Oberflächenkontaminationen haben durchaus einen tiefen Sinn, da Radioaktivität auch in kleinsten Mengen Krebserkrankungen und genetische Schäden bei den Nachkommen der bestrahlten Personen erzeugen kann. Offen zugängliche Radioaktivität stellt ein besonderes Gesundheitsrisiko dar, weil die Dosis am größten ist, wenn die Strahler in den Körper gelangen. Fein verteilte Feststoffe, die an Oberflächen haften, sind immer zu einem gewissen Teil flüchtig und lagern sich an Staubteilchen in der Luft an. Dies ist bei den Transportbehältern um so mehr gegeben, als innen durch den radioaktiven Zerfall eine Wärmeentwicklung stattfindet. Es wird keineswegs durch die Schutzumhüllung verhindert, wie Herr Reiners meint, daß das Begleitpersonal oder weiter entfernte Menschen diese Stoffe einatmen können, da die Umhüllungen absichtlich für Ventilationszwecke Luftschlitze enthalten.

In einem Ganzkörperzähler kann man nur Radionuklide nachweisen, die eine durchdringende Gammastrahlung aussenden. Das sind in diesem Fall die harmlosesten Anteile an den möglichen Spaltprodukten und Transuranen (wie Plutonium). Reine Beta- und Alphastrahler, die zu einer hohen Dosisbelastung bei Inkorporation führen, können prinzipiell damit nicht gemessen werden. Jedoch auch die Gammastrahler im Körper können nur verhältnismäßig unempfindlich nachgewiesen werden, da sie den Körper relativ schnell wieder verlassen. Bei Cs 137 geht man davon aus, daß nach 3 Monaten bereits die Hälfte der Radioaktivität wieder ausgeschieden wurde. Das bedeutet, daß man über Kontakte in vergangenen Jahren mit Transportbehältern durch eine solche Messung nichts aussagen kann.

Das Tückische bei radioaktiver Strahlung ist außerdem, daß genausoviel Schäden entstehen, wenn viele Menschen eine geringe Strahlendosis erhalten, d.h. die abgegebenen Nuklide sich auf viele Menschen verteilen, als wenn die gleiche Gesamtdosis in wenigen Personen erzeugt wird, die einer Messung dann zugänglich wären. Auch daraus ergibt sich, daß eine nachträgliche Behauptung, es habe keine Schäden gegeben, unseriös und nicht begründbar ist.

Außerdem: woher will Herr Reiners wissen, daß die Radioaktivität nur in kleinen Flecken auf der Oberfläche vorgelegen hat? Die Strahlenschutzkommission hat in einer Stellungnahme vom 3. Juni 1998 ein Beispiel beschrieben, das den schlimmsten Fall darstellen soll: nämlich, daß jemand 13.400 Bq Cäsium 137 oder eine gleiche Menge Kobalt 60 einatmet. Diese Kontamination wurde für eine Fläche von 1 cm2 bestimmt. Ein Transportbehälter hat aber etwa 40 m2 Oberfläche. Welche anderen Nuklide dabei waren, ist nicht bekannt. Ausschließen kann man jedoch, daß Cäsium und Kobalt allein vorliegen. Wenn die Ursache die Beladung des Behälters unter Wasser ist, so ist das gesamte Spektrum an Spaltprodukten und Transuranen zu erwarten. Die Dosis durch 1 Bq Cäsium 137 ist um Größenordnungen kleiner als bei anderen Strahlern. Nur 10 Bq Plutonium führen bei Inhalation zu einer Dosis von 1,2 mSv und damit zu einer 4fachen Überschreitung des Dosisgrenzwertes von 0,3 mSv/Jahr für Mitglieder der Bevölkerung. Durch die Transporte können in der Vergangenheit viele Milliarden von Becquerel verschiedener Nuklide verbreitet worden sein.

Bremen, den 13. Juli 1998

Prof. Dr. Inge Schmitz-Feuerhake

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http://www.gfstrahlenschutz.de/gssgkz.htm
Stand: 15.02.1999
Verantwortlich:
Prof. Kuni