Atommülltransporte und Ganzkörpermessungen
Der Vorsitzende der deutschen Strahlenschutzkommission (Beraterin
der Bundesumweltministerin), Prof. Reiners aus Würzburg,
hat unlängst verkündet, daß durch die verseuchten
Oberflächen der Transportbehälter keinerlei Gesundheitsfolgen
zu befürchten seien. Und wem diese Aussage nicht genüge,
der könne sich in seinem Institut durch eine Untersuchung
im Ganzkörperzähler selbst davon überzeugen. Ob
jedoch Menschen durch die Atommülltransporte geschädigt
oder auch nur radioaktiv verseucht worden sind, läßt
sich durch Ganzkörpermessungen, wie sie Herr Reiners anbietet,
überhaupt nicht ausschließen.
Strenge Grenzwerte für Oberflächenkontaminationen haben
durchaus einen tiefen Sinn, da Radioaktivität auch in kleinsten
Mengen Krebserkrankungen und genetische Schäden bei den Nachkommen
der bestrahlten Personen erzeugen kann. Offen zugängliche
Radioaktivität stellt ein besonderes Gesundheitsrisiko dar,
weil die Dosis am größten ist, wenn die Strahler in
den Körper gelangen. Fein verteilte Feststoffe, die an Oberflächen
haften, sind immer zu einem gewissen Teil flüchtig und lagern
sich an Staubteilchen in der Luft an. Dies ist bei den Transportbehältern
um so mehr gegeben, als innen durch den radioaktiven Zerfall eine
Wärmeentwicklung stattfindet. Es wird keineswegs durch die
Schutzumhüllung verhindert, wie Herr Reiners meint, daß
das Begleitpersonal oder weiter entfernte Menschen diese Stoffe
einatmen können, da die Umhüllungen absichtlich für
Ventilationszwecke Luftschlitze enthalten.
In einem Ganzkörperzähler kann man nur Radionuklide
nachweisen, die eine durchdringende Gammastrahlung aussenden.
Das sind in diesem Fall die harmlosesten Anteile an den möglichen
Spaltprodukten und Transuranen (wie Plutonium). Reine Beta- und
Alphastrahler, die zu einer hohen Dosisbelastung bei Inkorporation
führen, können prinzipiell damit nicht gemessen werden.
Jedoch auch die Gammastrahler im Körper können nur verhältnismäßig
unempfindlich nachgewiesen werden, da sie den Körper relativ
schnell wieder verlassen. Bei Cs 137 geht man davon aus, daß
nach 3 Monaten bereits die Hälfte der Radioaktivität
wieder ausgeschieden wurde. Das bedeutet, daß man über
Kontakte in vergangenen Jahren mit Transportbehältern durch
eine solche Messung nichts aussagen kann.
Das Tückische bei radioaktiver Strahlung ist außerdem,
daß genausoviel Schäden entstehen, wenn viele Menschen
eine geringe Strahlendosis erhalten, d.h. die abgegebenen Nuklide
sich auf viele Menschen verteilen, als wenn die gleiche Gesamtdosis
in wenigen Personen erzeugt wird, die einer Messung dann zugänglich
wären. Auch daraus ergibt sich, daß eine nachträgliche
Behauptung, es habe keine Schäden gegeben, unseriös
und nicht begründbar ist.
Außerdem: woher will Herr Reiners wissen, daß die
Radioaktivität nur in kleinen Flecken auf der Oberfläche
vorgelegen hat? Die Strahlenschutzkommission hat in einer Stellungnahme
vom 3. Juni 1998 ein Beispiel beschrieben, das den schlimmsten
Fall darstellen soll: nämlich, daß jemand 13.400 Bq
Cäsium 137 oder eine gleiche Menge Kobalt 60 einatmet.
Diese Kontamination wurde für eine Fläche von 1 cm2
bestimmt. Ein Transportbehälter hat aber etwa 40 m2
Oberfläche. Welche anderen Nuklide dabei waren, ist nicht
bekannt. Ausschließen kann man jedoch, daß Cäsium
und Kobalt allein vorliegen. Wenn die Ursache die Beladung des
Behälters unter Wasser ist, so ist das gesamte Spektrum an
Spaltprodukten und Transuranen zu erwarten. Die Dosis durch 1 Bq
Cäsium 137 ist um Größenordnungen kleiner
als bei anderen Strahlern. Nur 10 Bq Plutonium führen
bei Inhalation zu einer Dosis von 1,2 mSv und damit zu einer
4fachen Überschreitung des Dosisgrenzwertes von 0,3 mSv/Jahr
für Mitglieder der Bevölkerung. Durch die Transporte
können in der Vergangenheit viele Milliarden von Becquerel
verschiedener Nuklide verbreitet worden sein.
Bremen, den 13. Juli 1998
Prof. Dr. Inge Schmitz-Feuerhake
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