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Detmolder Leitlinien zum Strahlenschutz

Ausführliche Darstellung der Positionen

Index

I Atomenergie contra Strahlenschutz: der Vorrang ist historisch verbürgt.
II Das Minimierungsgebot wurde ausgehöhlt.
III Die Entwicklung der Strahlenschutzstandards ist durch ständige Fehleinschätzung der Gesundheitsgefahren geprägt.
IV Die Dosisgrenzwerte beruhen nicht auf dem Stand der Wissenschaft.
V Das tatsächliche quantitative Ausmaß gesundheitlicher Schäden nach niedriger Strahlendosis ist gegenwärtig wahrscheinlich noch nicht bekannt.
VI Strahlung ist nicht gleich Strahlung: das Äquivalentdosiskonzept hat versagt.
VII Die natürliche Strahlung ist kein Maß für Ungefährlichkeit.
VIII Die Beschränkung der Kollektivdosis ist überfällig.
IX Die Durchsetzung des Strahlenschutzes gegenüber Wirtschaftsinteressen ist möglich.

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VII.

Die natürliche Strahlung ist kein Maß für Ungefährlichkeit.

Ministerien, Strahlenschutzkommission und Bundesamt für Strahlenschutz bringen bei Kritik an den herrschenden Dosisgrenzwerten oder bei aktuellen Ereignissen wie den jetzt bekannt gewordenen Transportbehälterkontaminationen immer wieder vor, daß die Menschen einem ständigen Strahlenpegel ausgesetzt sind, der als Vergleichsnormal für Harmlosigkeit benutzt wird. Es gibt jedoch keinen Grund zu der Annahme, daß diese unausweichliche natürliche Strahlung keine schädlichen Folgen hat. Sie ist mit dafür verantwortlich, daß Krebs- und Erbkrankheiten entstehen und trägt dazu bei, daß das Gewebe des Körpers altert und Leben begrenzt ist, wie die folgenden Beispiele zeigen. Britische Wissenschaftler (Stewart et al.) konnten kindliche Krebserkrankungen mit der terrestrischen Gammastrahlung korrelieren [14]. Die Strahlenbelastung durch Radon stellt für die Allgemeinbevölkerung die bedeutenste Quelle der natürlichen Strahlenbelastung dar. Die weit überwiegende Zahl der Lungenkrebserkrankungen von Nichtrauchern ist wahrscheinlich auf diese Quelle zurückzuführen. Großräumige epidemiologische Untersuchungen haben Indizien für einen Zusammenhang zwischen Leukämien und anderen bösartigen Tumoren im Kindesalter und der Radonkonzentration gebracht (Henshaw et al.) [15]. Zwei amerikanische Untersuchungsreihen haben eine Korrelation von Leukämien und anderen Krebserkrankungen mit dem Radiumgehalt des Trinkwassers ergeben (Bean et al., Lyman et al.) [16].

Der Grund ist der schon lange strahlenbiologisch erkannte Entstehungsmechanismus der genetischen Zellveränderungen, die zu Mutationen und Krebserkrankungen führen. Für solche Effekte bedarf es keiner Mindestdosis (Schwellendosis), da ein einzelnes Strahlenquant (Röntgen- oder Gamma-Strahlung) oder ein Alpha- bzw. ein Betateilchen genügend Energie mitbringt, um die biochemische Veränderung auszulösen. Daraus folgt auch, daß jede zusätzliche Dosis in einer Bevölkerung zu einer Aufsummation von Schädigungen führt. Die Klasse der durch Zellmutationen bewirkten Effekte nennt man stochastische Schäden, weil ihr Auftreten im Individualfall nicht vorhersagbar ist und nur nach Wahrscheinlichkeit bewertet werden kann. Die Anzahl der stochastischen Schäden in einem bestrahlten Kollektiv ist dosisabhängig. Die ICRP geht davon aus, daß im Niederdosisbereich bei der halben Dosis noch die halbe Anzahl Schäden zu erwarten ist (linearer Zusammenhang zwischen Dosis und Wirkungs). Dies wurde kürzlich durch Doll und Wakeford bestätigt [17].

Unabhängig davon, ob man die strahlenbedingten Effekte in einer Bevölkerung statistisch erkennen kann oder nicht, folgt daraus auch die Wirkung der natürlichen Umgebungsstrahlung. Das vielbemühte Konzept der deutschen Strahlenschutzkommisison, daß eine Strahlenexposition dann vernachlässigbar sei, wenn sie in Höhe der Schwankungsbreite der natürlichen Belastung läge (wie sie z.B. zwischen Bayern und Niedersachsen durch unterschiedliche Höhen- und Bodenstrahlung besteht), bedeutet also nur, daß in der Regel die zusätzlich auftretenden Schäden im Kollektiv nicht auffällig werden, wenngleich die betroffenen Individuen zusätzlich erkranken oder vorzeitig sterben.

Unter Verwendung der nach oben korrigierten Risikofaktoren der ICRP läßt sich ableiten, daß die natürliche Umgebungsstrahlung für 5 -15 % der auftretenden Krebserkrankungen verantwortlich ist. Eine Vermeidung zusätzlicher Dosen in dieser Höhe ist also durchaus geboten.

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VIII.

Die Beschränkung der Kollektivdosis ist überfällig

Nach dem Prinzip des stochastischen Schadens bestimmt die Kollektivdosis (die Summe aller Einzeldosen) bei einer Bevölkerung die Anzahl der ausgelösten Schadensfälle. Hierfür ist es gleichgültig, ob diese Kollektivdosis durch viele kleine Beiträge oder wenige gößere Expositionen erzeugt wird. Betreiber von Anlagen, die radioaktive Stoffe emittieren, genügen bereits den gesetzlichen Anforderungen, wenn sie die Stoffe durch einen hohen Schornstein verdünnt in die Umwelt einbringen. Denn es ist nur die Einhaltung des Dosisgrenzwerts von je 0,3 mSv (durch Abluft und Abwasser) pro Person und Jahr gefordert, der einer Individualdosis entspricht. Wieviele Schäden durch die Emissionen weltweit gesetzt werden, bleibt völlig außer Acht.

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IX.

Die Durchsetzung des Strahlenschutzes gegenüber Wirtschaftsinteressen ist möglich.

Wie auch im Fall des jüngsten Transportbehälterskandals haben die Strahlenschutzexperten der Regierungen bei Negativereignissen aus der Kerntechnik sofort auf Schadensbegrenzung hingearbeitet, um die weitere Akzeptanz dieser Energieform zu gewährleisten. Woher will die SSK wissen, daß von den Oberflächenkontaminationen keinerlei Gesundheitsgefährung ausgegangen ist, wie sie behauptet? Von diesen Behältern können in der Vergangenheit Milliarden radioaktiver Teilchen abgegangen und in die Menschen gelangt sein. Eigentlich kann das kein Wissenschaftler ernsthaft bestreiten, gerade weil die genauen Umstände nicht rekonstruierbar sind.

Die Tschernobyl-Katastrophe hatte dazu geführt, daß sich weite Teile der Gesellschaft von der Atomenergie abwandten und eine Reihe von Naturwissenschaftlern ihre Einschätzung über Handhabbarkeit und Folgen dieser Technik revidierten. Dennoch werden bis heute weite Teile der "Fachwelt" durch die Atomlobby vereinnahmt. Ein sehr typisches Beispiel dazu liefert die offizielle Einschätzung der gesundheitlichen Folgen des Tschernobylunfalls. Die Internationale Atomenergieorganisation IAEO verkündete 1991, daß sie 200 westliche Experten eingesetzt habe, Strahlenfolgen, darunter auch die Efffekte auf die Gesundheit in der dortigen Bevölkerung zu untersuchen. Die IAEO verkündete dann weltweit als Ergebnis, daß es keine statistisch erkennbaren Gesundheitsschäden durch Einwirkung von Radioaktivität gäbe. Zu dieser Zeit lag bereits ein mehr als 30-facher Anstieg von Schilddrüsenkarzinomen bei weißrussischen Kindern vor, wurde aber erst Jahre später wegen erdrückender Evidenz zugegeben.

Dennoch wurden weiterhin derartige, auch für Laien erkennbare, Gefälligkeitsgutachten abgegeben, auch 1996 auf einem großen Kongreß der IAEO und der WHO in Wien zum 10. Jahrestag der Katastrophe. Bundesumweltministerin Merkel erklärte öffentlich, es habe 31 Soforttote gegeben, aber weitere Todesopfer seien laut Auskunft der Wissenschaft nicht zu beklagen (die dramatisch angestiegenen Schilddrüsenkarzinome erklärt man quasi sämtlich für heilbar).

Sowohl der oben genannte IAEO-Bericht als auch die weiteren Maßnahmen zur Verharmlosung der Tschernobylfolgen lösten jedoch weltweit Proteste aus. Einheimische Wissenschaftler aus den GUS-Staaten, die auf dem Wiener Kongreß nicht zu Wort gekommen waren, fanden Gehör auch in der westlichen Fachpresse. Umweltschutzgruppen und unabhängige Wissenschaftler bündelten ihre Aktivitäten. Diese Entwicklung hält an und läßt erwarten, daß die Evidenz der Fakten und die Aufklärungsbemühungen einer Fachwissenschaftlern außerhalb des "atomaren" Lobby-Systems sowie eine international erstarkende Protestbewegung von Umweltverbänden und Bürgeraktionen zur Durchsetzung besserer Strahlenschutzstandards führt.

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http://www.gfstrahlenschutz.de/detmold4.htm
Stand: 15.02.1999
Verantwortlich: Prof. Kuni, horst@kuni.org
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