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Detmolder Leitlinien zum Strahlenschutz

Ausführliche Darstellung der Positionen

Index

I Atomenergie contra Strahlenschutz: der Vorrang ist historisch verbürgt.
II Das Minimierungsgebot wurde ausgehöhlt.
III Die Entwicklung der Strahlenschutzstandards ist durch ständige Fehleinschätzung der Gesundheitsgefahren geprägt.
IV Die Dosisgrenzwerte beruhen nicht auf dem Stand der Wissenschaft.
V Das tatsächliche quantitative Ausmaß gesundheitlicher Schäden nach niedriger Strahlendosis ist gegenwärtig wahrscheinlich noch nicht bekannt.
VI Strahlung ist nicht gleich Strahlung: das Äquivalentdosiskonzept hat versagt.
VII Die natürliche Strahlung ist kein Maß für Ungefährlichkeit.
VIII Die Beschränkung der Kollektivdosis ist überfällig.
IX Die Durchsetzung des Strahlenschutzes gegenüber Wirtschaftsinteressen ist möglich.

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IV.

Die Dosisgrenzwerte beruhen nicht auf dem Stand der Wissenschaft

Der heute in Deutschland noch gültige Jahresgrenzwert für Beschäftigte im Strahlenbereich von 50 mSv beruht auf der Empfehlung der ICRP von 1977. Dieser lag die Annahme zugrunde, daß das Risiko 100 Krebstote pro Zehntausend Personen-Sv beträgt (s.  Position III). Unter der Voraussetzung, daß der Grenzwert im Mittel nur zu 10 % ausgeschöpft wird, errechneten sich daraus 0,5 zusätzliche Krebstote pro Zehntausend Beschäftigte pro Jahr. Dieses hielt die ICRP für vertretbar, da sie durch Vergleich mit Todesraten in anderen Industrien eine "sichere" Industrie als eine solche definierte, in der die Todesrate weniger als ein Fall pro Zehntausend Vollbeschäftigte und Jahr beträgt. Der Schutz des Individuums an Risikoarbeitsplätzen blieb nach diesem Konzept ungewürdigt.

Eine Neubewertung der Folgen der Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki in den achtziger Jahren ergab wesentlich höhere Schadensraten pro Dosiseinheit als vorher-abgeschätzt. Gegenüber den früheren Angaben für die Krebssterblichkeit resultierten 7 bis 15-fach höhere Werte. Diese mußten außerdem nunmehr einer locker ionisierenden Strahlung (Gammastrahlung) zugeschrieben werden, der man bis dahin eine verschwindend geringe biologische Wirkung im Niederdosisbereich unterstellt hatte. Den Daten aus den Untersuchungen der japanischen Atombombenüberlebenden haftet aber ein prinzipieller, das Risiko unterschätzender Mangel an. Denn in die Untersuchung wurden nur solche Menschen einbezogen, die auch die ersten 10 Jahre nach dem Atombombenabwurf überlebt hatten. Die bis 1955 an Krebs, Infektionen und beliebigen anderen Krankheiten Verstorbenen wurden nicht erfaßt. Daher stellt die untersuchte Gruppe eine Auswahl der Menschen mit deutlich besseren körperlichen (z. B. immunologischen) Gesundheitsvoraussetzungen dar, keinesfalls aber eine Durchschnittsbevölkerung.

Aus diesen Daten leitete die ICRP jedoch 1990 mit 600 Krebstoten auf Zehntausend Personen-Sv lediglich ein sechsfach erhöhtes Strahlenrisiko für Beschäftigte gegenüber früher ab. Diese Abweichung von den Originalergebnissen ist wissenschaftlich nicht nachvollziehbar. Noch weniger nachvollziehbar ist darüber hinaus die Tatsache, daß die ICRP eine Senkung des Grenzwertes für Beschäftigte um lediglich den Faktor 2,5 empfiehlt

Die Höhe der Grenzwerte wurde auch im folgenden damit verteidigt, daß die Zahl der erwar-teten Krebstodesfälle so gering sei, daß sie statistisch auf keinen Fall erkennbar wäre. Diese Aussage erschien spätestens nach zwei großen Studien als widerlegt, deren Ergebnisse Anfang der 90er Jahre publiziert wurden. Wing et al. fanden an 8300 Beschäftigten des amerikanischen Kernforschungszentrums Oak Ridge erhöhte Krebstodesraten in Abhängigkeit von der Dosis [4]. Die abgeleiteten Dosisfaktoren übertrafen die Risikoschätzungen der ICRP um den Faktor 10. Kendall et al. vom britischen National Radiological Protection Board legten die Ergebnisse einer zusammengefaßten Studie an 95.000 Beschäftigten in der Nuklearindustrie vor [5]. Auch sie fanden signifikant erhöhte Krebsraten, die etwa um das Doppelte höher lagen als die ICRP-Schätzungen vorhersagten, hielten ihr Ergebnis jedoch mit den Bewertungen der ICRP für kompatibel. Die mittlere Nachuntersuchungszeit lag allerdings in dem Wing-Kollektiv mit 26 Jahren doppelt so hoch wie in der britischen Studie. Da davon ausgegangen werden muß, daß die meisten Krebserkrankungen erst in mehr als 20 Jahren nach Bestrahlung auftreten, ist das volle Ausmaß der Folgen in der britischen Untersuchung nicht erfaßt worden.

Bedeutsam an diesen Untersuchungen ist die Tatsache, daß diese Schäden bei Dosen unterhalb des geltenden Grenzwerts auftraten und sich die urprünglichen Voraussagen der ICRP als falsch erwiesen. Die Ergebnisse an Beschäftigten werden gestützt durch Befunde nach diagnostischen Röntgenuntersuchungen [6,7] und infolge radioaktiver Umweltkontaminationen [8,9].

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V.

Das tatsächliche quantitative Ausmaß gesundheitlicher Schäden nach niedriger Strahlendosis ist gegenwärtig wahrscheinlich noch nicht bekannt.

Die Risikofaktoren der ICRP täuschen eine Sicherheit bei der quantitativen Einschätzung von Strahlenfolgen vor, die spätestens durch die Beobachtungen der stark vom Tschernobyl-fallout betroffenen Bevölkerung erschüttert wurde. Neben der erwarteten Steigerung von Krebsfällen zeigten sich dort Krankheitsbilder, die man früher nicht mit Strahlung in Verbin-dung brachte , wie z.B. Diabetes, Kreislauf- und Nervenerkrankungen sowie eine Reihe von Syndromen, die offensichtlich auf Schädigungen des Immunsystems zurückzuführen sind. Dieses sind - abweichend von der Bestrahlungssituation bei den japanischen Atombom-benüberlebenden - Folgen einer chronischen Exposition mit niedrigen Dosen durch Radioaktivität.

Während in früherer Zeit der Strahlenschutz auf die späteren Generationen ausgerichtet war, traten nun die genetischen Folgen angesichts der in den japanischen Atombombenüberlebenden festgestellten Krebserkrankungen in den Hintergrund der Diskussion. Die weitgehende Unkenntnis über das quantitative Ausmaß genetischer Schäden darf aber nicht zu einer Mißachtung dieser Effekte führen. Denn die prinzipielle Auslösbarkeit von Mutationen auch bei kleinster Dosis ist strahlenbiologisch erwiesen und die Tatsache, daß solche Veränderungen sich in weitere Generationen vererben, führt zu nicht abwägbaren Belastungen. In jüngster Zeit hat sich durch die Entdeckung der sog. genomischen Instabilität gezeigt, daß noch nicht einmal das Spektrum prinzipieller Entstehungsmechanismen bekannt ist. Genomische Instabilität bedeutet, daß Mutationen nicht bei den unmittelbaren Tochterzellen der exponierten Zellen auftreten, sondern erst nach 10-15 Zellteilungen. Welche Bedeutung dies für Organismen hat, ist noch nicht abzusehen.

Ein weiteres vernachlässigtes Problem bei der Grenzwertdebatte sind teratogene (im Mutterleib ausgelöste) Strahlenschäden, die zu Funktionsstörungen, Fehlbildungen oder zum frühen Absterben der Frucht führen. In Hiroshima und Nagasaki wurden Hirnstörungen schon bei sehr geringen Dosen gefunden und Beeinträchtigungen der Intelligenz. Die Tschernobylkontaminationen haben die Realität der Auslösung mannigfacher Fehlbildungen gezeigt.

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VI.

Strahlung ist nicht gleich Strahlung: das Äquivalentdosiskonzept hat versagt

Mit der normative Einführung der Äquivalentdosis per juristischer Verordnung sollten alle Strahlenarten vergleichbar werden und die Dosis unabhängig von der Art ihrer Erzeugung ein Maß für die Schadensrate sein. Die locker ionisierende Strahlung (Beta, Gamma, Röntgen) wird mit einem Bewertungsfaktor 1 versehen, d.h. in ihrer relativen biologischen Wirksamkeit (RBW) gleich gesetzt. Bei gleicher Energieabsorption im Gewebe, in Joule pro kg gemessen, hätte sie danach jeweils den gleichen Effekt.

Die Empfehlungen der Bewertungsfaktoren durch die ICRP gehen jedoch an der strahlenbiologischen Wirklichkeit vorbei. Erwiesen ist, daß sich die RBW von locker ionisierender Strahlung - je nach Effekt, Strahlenart und Energie - bis zu einem Faktor 5 unterscheiden kann. Das größte und wichtigste Referenzkollektiv für Strahlenschäden, die japanischen Atombombenüberlebenden, war einer extrem hochenergetischen - und damit vergleichsweise wenig wirksamen - Gammastrahlung ausgesetzt. Die Risikofaktoren der ICRP, die von diesem Kollektiv abgeleitet worden sind, müßten für übliche Situationen der Strahlenexposition (Röntgenstrahlung, Beschäftigte in Nuklearanlagen) etwa dreifach höher angesetzt werden.

Ein weiteres Problem ist die Bewertung der Wirkung von dicht ionisierender Strahlung (Alphastrahlen und Neutronen) im Vergleich zu locker ionisierender Strahlung. Bei den Alphastrahlen handelt es sich um eine Teilchenstrahlung mit einer extrem kurzen Reichweite im Gewebe, so daß diese Strahlenart nur nach einer Inkorporation oder auf der Haut ihre Wirkung entfalten kann. Sie wird von natürlichen Zerfallsprodukten in unserer Erdkruste ausgesandt (Uran-Radium-Reihe) sowie von den in Kernreaktoren entstehenden Transuranen (Plutonium, Americium u.a.). Epidemiologische Auswertungen über Knochenkrebs nach Strahlenbelastung durch Radium sowie über Lungenkrebs nach Einwirkung des radioaktiven Edelgases Radon zeigen einen inversen Dosis- und Dosisleistungseffekt, d.h. bei niedrigen Dosen und Dosisleistungen (Dosis pro Zeit), wie sie an Arbeitsplätzen und durch Umweltkontaminationen vorkommen, nimmt die Strahlenwirkung pro Dosiseinheit zu. Auch dieser Effekt wird von der ICRP ignoriert.

Neutronen haben als indirekt ionisierende Strahlen ein Durchdringungsvermögen, das mit dem von Röntgen- und Gammastrahlung vergleichbar ist. Im Zusammenhang mit den CASTOR-Transporten und der Debatte über die Strahlengefahren bei Flugpersonal wurden die Arbeiten von Kuni bekannt, der eine beträchtliche Unterschätzung der Neutronen-wirkungen durch die ICRP und in der Strahlenschutzverordnung ableitet. Eine Bestätigung der Ergebnisse von Kuni [10] zeigt sich z. B. an erhöhten Krebsraten bei Flugpersonal, die mit den Annahmen nach ICRP nicht erklärbar sind [11,12,13].

Ein Gleiches trifft zu für zahlreiche Befunde nach Inkorporation natürlicher oder künstlich erzeugter Radionuklide. Die durch den Bundesumweltminister amtlich vorgegebenen Dosisfaktoren für die Inhalation und Ingestion der verschiedenen Nuklide berücksichtigen nicht hinreichend die individuellen Unterschiede und das Lebensalter. Beispielsweise werden die besonders strahlenempfindlichen Embryonen gar nicht in Betracht gezogen. Darüberhinaus ist die errechnete Äquivalentdosis bei inkorporierten Radionukliden ein Mittelwert über ein makroskopisches Gewebsvolumen, welche die Komplexität der Strahlenwirkung im Mikrovolumen der Zellen nicht erfaßt.

Im Umfeld von Atomanlagen sind weltweit immer wieder Krebserkrankungen, insbesondere Leukämie bei kleinen Kindern, aufgetreten. Die stereotype Erklärung von Behörden und staatliochen Strahlenschutzkommissionen dazu ist, daß ein Zusammenhang mit Radioaktivität nicht herstellbar sei, da die Dosis - basierend auf dem Äquivalentdosiskonzept - für den Effekt angeblich nicht ausreiche. Auch im Fall des Atomkraftwerks Krümmel, in dessen unmittelbarer Umgebung nach Analysen des Mainzer Kinderkrebsregisters das größte und auffälligste Leukämiecluster in Deutschland auftrat, wurde dieses Argument bemüht. Angehörigen einer zur Aufklärung der Ursachen eingesetzten Fachkommission, die auf Untersuchungen zur möglichen Strahlenursache bestanden, wurden von Mitgliedern der Strahlenschutzkommission der Bundesregierung der angeblich unwissenschaftlichen Vorgehensweise bezichtigt. Die in der Umgebung von Krümmel in die Umwelt freigesetzten Reaktorisotope, die von der Fachkommission als Indizien für die Ursächlichkeit angesehen werden, wurden von der Strahlenschutzkommission der Bundesregierung ignoriert oder abgestritten, eine anderweitige plausible Begründung blieb sie allerdings bisher schuldig.

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Münster, den 6. August 1998

Prof. Dr. Wolfgang Köhnlein

Präsident der Gesellschaft für Strahlenschutz

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http://www.gfstrahlenschutz.de /detmold3.htm
Stand: 15.12.1998
Verantwortlich: Prof. Kuni, horst@kuni.org
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